Ein Brandbrief der Lottoanbieter an die Ministerpräsidenten.
Die Bundesländer sind in Deutschland zuständig für die Zulassung von privaten Lottoanbietern. Das sieht der Glücksspielstaatsvertrag so vor. Doch die Bundesländer sehen ihre Aufgabe offensichtlich vorrangig im Schutz der eigenen staatlichen Lottogesellschaften. 12 private Lottoanbieter haben deshalb ihrem Unmut nun in einem Brandbrief an die Ministerpräsidenten Luft gemacht.
Demnach fühlen sie sich von den Bundesländern regelrecht schikaniert.
Die beabsichtigte Wiederzulassung der Online-Vermittler ist inzwischen zu einem faktischen Berufsverbot geworden,
heißt es in dem Brief. Die Vergabe der Vermittlungslizenzen wäre völlig intransparent und die Vermittlungsprovisionen wurden zu stark reduziert.
Darüber hinaus provoziert die Bündelung der Internetaktivitäten aller staatlichen Lottogesellschaften auf der einen Seite lotto.de und die gezielte Weiterleitung der Spieler auf die Internetpräsenzen der einzelnen Lotto-Landesgesellschaften eine massive Bevorzugung der staatlichen Angebote, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag eigentlich verhindert werden sollte.
Suchtprävention
Zwei der 12 privaten Lottogesellschaften würden deshalb kurz vor dem Aus stehen. Welche das sind, das geht aus dem Brief allerdings nicht hervor. Nur soviel, dass ausländische Investoren schon bereit stehen würden, diese Anbieter mitsamt der Kunden zu übernehmen. Doch ausländische Firmen unterliegen nicht mehr der staatlichen Kontrolle durch deutsche Bundesländer. Der Suchtprävention würde so ein Bärendienst erwiesen.
Ganz von der Hand zu weisen sind die Vorwürfe der privaten Anbieter natürlich nicht. Selbst Firmen, die endlich eine der begehrten Lizenzen erhalten haben, stehen weiter vor bürokratischen Hürden. Das beginnt nicht zuletzt mit den über die Länder verteilten Zuständigkeiten an, die auch noch alle paar Jahre wechseln. So ist beispielsweise Hessen für online Sportwetten zuständig und NRW für die Werbeerlaubnis. Und die Federführung im Deutscher Toto- und Lottobund hat alle 36 Monate eine andere Lottolandesgesellschaft inne.
Gepaart mit schlechter werdenden Provisionen sind das natürlich keine allzu guten Voraussetzungen für ein florierendes Geschäft der privaten Lottoanbieter. Und genau das ist wohl auch das Ziel der Lottogesellschaften. Dass dieses Verhalten gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt ist ihnen offenbar egal. Man sitzt ja am vermeintlich längeren Hebel und bestimmt selbst, wer im Lottogeschäft mitmischen darf.