Kredit: Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

So forderst du die Kreditbearbeitungsgebühr zurück.

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Jetzt heißt es schnell handeln, denn bis zum Jahresende 2014 sollte man die Gebühren für Kredite ab 2005 zurückgefordert haben. Sonst tritt die Verjährung ein.

Schon im Mai hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Gebühren beschäftigt, die manche Banken den Kreditnehmern für die Bearbeitung der Verbraucherkredite in Rechnung gestellt haben. Diese Gebühren wurden vom BGH für unzulässig erklärt.

Allerdings konnte man dabei von einer dreijährigen Verjährungsfrist ausgehen. Doch nun hat der BGH noch einmal nachgelegt und unmißverständlich klargestellt, daß eine Verjährung für Gebühren, die im Jahr 2005 und später gezahlt wurden, noch nicht eingetreten ist. Diese Klarstellung war äußerst wichtig.

Geld-Scheine
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Gebühren zurückfordern

Kreditnehmer sollten nun möglichst schnell nachsehen, ob in ihren Kreditunterlagen aus dem Jahr 2005 oder späteren Jahren Kredit-Bearbeitungsgebühren aufgeführt sind. Ist dies der Fall, sollte man sich unverzüglich schriftlich an die kreditgebende Bank wenden und die Rückzahlung dieser Gebühren verlangen. Dafür reicht ein formlosen Schreiben mit dem Hinweis auf das Urteil des BGH.

Musterbriefe gibt es zwar im Internet, etwa bei Verbraucherzentralen, das Schreiben kann jeder betroffene Kreditnehmer aber auch leicht selbst erstellen.

Folgende Punkte sollten dabei im Schreiben enthalten sein:

  • Vollständiger Absender, ggf. frühere Anschrift
  • Nummer des Kreditvertrages und Abschlußdatum
  • Höhe der Bearbeitungsgebühr
  • Rückforderung der Gebühren mit Hinweis auf die BGH-Urteile XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 vom 13.05.2014
  • Hinweis auf die noch nicht eingetretene Verjährung mit Hinweis auf die BGH-Urteile XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 vom 28.10.2014
  • Nennung der aktuellen Bankverbindung
  • Fristsetzung für die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren

Dafür bleibt den Kreditnehmern Zeit bis zum 31.12.2014. Danach beginnt die Verjährung zu wirken und die Banken sind fein raus.

Deshalb sollte man es nicht darauf ankommen lassen und bis zum letzten Tag warten. Besser möglichst sofort das entsprechende Schreiben aufsetzen und per Einschreiben an die Bank senden.

Klage bei Weigerung der Bank

Normalerweise werden die Banken die Urteile des BGH kennen und sich nicht weigern, die Gebühren zu erstatten. Sollte eine Bank aber trotzdem die Rückforderung verweigern, was sie schriftlich erklären muß, dann sollte man sich schleunigst auf den Weg zu einem Anwalt machen und als ultima ratio die Bank verklagen.

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