Höhe der Zusatzbeiträge von den Krankenkassen für 2015 bekanntgegeben.
Die große Koalition hatte im vergangenen Sommer großspurig angekündigt, daß ab 2015 die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse für die Arbeitnehmer sinken werden. Das war natürlich wie immer bei solchen Versprechen nur ein Märchen.
Rein optisch sinkt der einheitliche Beitragssatz zwar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Doch diese „Senkung“ von 0,9 Prozentpunkten holen sich die Krankenkassen über Zusatzbeiträge wieder zurück. Ganz geschickt wird dieser Zusatzbeitrag aber nicht direkt per Überweisung vom Versicherten gefordert, sondern gleich mit der Lohnabrechnung fällig. So dürfte der Zusatzbeitrag vielen Arbeitnehmern gar nicht auffallen, obwohl er natürlich vorhanden ist und auch Monat für Monat bezahlt werden muß.
Freuen können sich die Arbeitgeber. Sie profitieren vom neuen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Davon zahlen sie bekanntlich die Hälfte. Und dieser Anteil wird auf absehbare Zeit auf 7,3 Prozent eingefroren. Die Arbeitnehmer zahlen den Zusatzbeitrag allein und auch alle zukünftigen Steigerungen. Das ist effektive Klientelpolitik der Union auf Kosten der Arbeitnehmer. Mehr „Netto vom Brutto“ war nur eine Wahlkampflüge.
Welcher Ausweg bleibt?
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben müssen, weil ihr Verdienst nicht ausreicht, um in eine private Krankenkasse zu wechseln, müssen deshalb ständig über die Höhe des geforderten Zusatzbeitrages informiert sein. Da dieser Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfallen wird, ist das der einzige Weg, um ein wenig Geld zu sparen, wenn man immer in der günstigsten Kasse versichert ist. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, dann kann der Versicherte daraufhin zu einer anderen wechseln.
Und ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist bitter nötig, denn zusätzlich steigt ab Januar 2015 auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte.
Zusatzbeiträge 2015
Diese Zusatzbeiträge wurden jetzt für 2015 von den Krankenkassen beschlossen und ohne großes Tamtam bekanntgegeben. Verständlich, soll das Thema Zusatzbeitrag über den Weg der Lohnabrechnung doch möglichst im Verborgenen bleiben.
keinen Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,6 Prozent) erheben:
Euregio BKK, Metzinger BKK
0,3 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,9 Prozent) erheben:
AOK PLus, AOK Sachsen-Anhalt, BKK MEM
0,35 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,95 Prozent) erhebt:
BKK Faber-Castell
0,4 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,0 Prozent) erheben:
BKK Pfaff, BKK Scheufelen, BKK VDN, hkk
0,5 % Zusatzbeitrag (Beitrag von 15,1 Prozent) erheben:
Salus BKK, BKK SBH, BKK ZF&Partner
0,6 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,2 Prozent) erheben:
BKK exclusiv, BKK firmus, BKK VerbundPlus, BKK ProVita, Bosch BKK, Die Bergische, IKK Brandenburg Berlin
0,7 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,3 Prozent) erheben:
actimonda, Audi BKK, Bertelsmann BKK, BIG direkt, BKK Aschenbach, BKK Freudenberg, BKK Technoform, Gildemeister, Siemag BKK, SKD BKK
0,8 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,4 Prozent) erheben:
BKK Thüringer Energieversorgung, BKK Herkules, BKK HMR, BKK Mobil Oil, Dürkopp Adler, IKK classic, IKK gesund plus, Knappschaft, R+V BKK, Schwenninger, Techniker KK
0,9 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,5 Prozent) erheben:
AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Bahn BKK, BKK advita, atlas BKK, BKK Diakonie, BKK Henschel, BKK Textilgruppe Hof, BKK public, BKK VBU, BKK Vital, BKK Werra-Meissner, BKK Wirtschaft & Finanzen, DAK-Gesundheit, Debeka BKK, Deutsche BKK, Energie-BKK, Heimat, IKK Nord, Barmer GEK, KKH, mhplus, pronova, SBK, Securvita, TUI BKK, Vaillant BKK, WMF BKK
1,2 % Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,8 Prozent) erheben:
BKK family, IKK Südwest
Alle Versicherten, deren Krankenkasse im kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent kassiert, und das sind die allermeisten, zahlen den gleichen Gesamtbeitrag wie bisher. Von einer Senkung können diese Arbeitnehmer also nur träumen. Die Versicherten der BKK family und der IKK Südwest zahlen sogar noch kräftig drauf.
Krankenkasse wechseln
Jeder, der im kommenden Jahr mehr Geld in seiner Lohntüte haben will, sollte jetzt seine Krankenkasse wechseln, wenn diese in 2015 einen Zusatzbeitrag erheben will. Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich. Ein formloses Schreiben mit Hinweis auf den Zusatzbeitrag genügt aber.
Danach ist man 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Sollte diese in den anderthalb Jahren ebenfalls die Beiträge erhöhen, so besteht innerhalb von 2 Monaten ab Inkrafttreten der Erhöhung wiederum ein Sonderkündigungsrecht.