Der 31. Mai ist normalerweise Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung.
Heute ist der 01. Juni. Da freuen sich die Kinder in vielen Teilen Deutschlands über Geschenke und tolle Aktionen, denn heute ist – wie jedes Jahr am 01. Juni – Kindertag. Für die Erwachsenen ist heute eher ein nicht so fröhlicher Tag, denn heute ist der letztmögliche Termin, um seine Steuerklärung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Normalerweise ist dieser Stichtag der 31. Mai, doch der fiel dieses Jahr auf ein Wochenende, deshalb ist erst heute endgültig Schluß.
Nur wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt, die Steuererklärung für einen selbst anzufertigen, ist fein raus. Diese beiden Gruppen haben noch etwas länger Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Für alle anderen steuerpflichtigen Bürger gilt der Stichtag 31.Mai (bzw. der 01. Juni in diesem Jahr).
Muster für Fristverlängerung
Wer seine Steuerklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich schleunigst beeilen, die Erklärung fertigzustellen und sie zum zuständigen Finanzamt zu bringen. Doch oftmals ist dies aus den verschiedensten Gründen gar nicht so schnell möglich. Deshalb sollte man schleunigst eine Fristverlängerung beantragen. Nur so kann man persönliche Nachteile vermeiden, die leicht ins Geld gehen können.
Wenn man seinen Bearbeiter im Finanzamt bereits kennt, der Name steht auf dem letzten Steuerbescheid, dann kann man durchaus versuchen, die Verlängerung per Telefon oder auch E-Mail zu beantragen. Die Finanzbeamten sind meist viel umgänglicher und kooperativer als das gemein hin angenommen wird. Will man aber ganz sicher gehen, dann reicht man seinen schriftlichen Antrag zur Fristverlängerung per Fax oder Brief ein.
Die Folgen des Bummelns
Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung untätig verstreichen läßt, erhält in der Regel nach einigen Tagen oder Wochen, je nachdem wie beschäftigt das für einen zuständige Finanzamt gerade ist, ein Mahnschreiben. Darin wird man aufgefordert bis zu einem vom Finanzbeamten festgelegten letzten Termin, die Steuererklärung nachzureichen.
Läßt man auch diese Frist tatenlos verstreichen, wird das Finanzamt das Einkommen per Schätzung festlegen und daraufhin einen Steuerbescheid ausstellen. Mit diesem Steuerbescheid wird der Steuerpflichtige meist schlechter dastehen, weil Sonderausgaben und höhere Werbungskosten keine Beachtung finden. Zudem kann das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Säumniszuschlag (dieser beträgt pro angefangenen Monat ein Prozent der fälligen, auf einen durch 50 teilbaren Betrag abgerundeten Summe) für die Verspätung aufbrummen.
Man hat nun 4 Wochen Zeit, Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid einzulegen. Tut man das nicht, ist die Steuer nach Ablauf der 4 Wochen festgeschrieben. Spätere Änderungen sind dann in der Regel nicht mehr möglich.