Betriebsrente – das böse Erwachen kommt zum Schluß.

Rendite Fehlanzeige, weil bei der Auszahlung die Krankenkasse kräftig kassiert.

Wir kennen alle die Parolen der Politik und der privaten Versicherungsgesellschaften: „Die Rentenlücke muß privat geschlossen werden.“ und „Wer nicht in der Jugend vorsorgt, muß im Alter in Armut leben“. Mit solchen Sprüchen werden die Bürger seit Jahren bombardiert und viele fühlen sich regelrecht unter Druck gesetzt, jetzt unbedingt in die private Altersvorsorge investieren zu müssen.

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Riester-Rente

Der Verkauf von Riester-Renten boomte deswegen jahrelang geradezu, bis einige Schlaue anfingen, einmal nachzurechnen, was dabei am Ende wirklich rauskommt. Das Ergebnis war ernüchternd. Der Versicherungsnehmer muß schon sehr alt werden, um überhaupt sein eingezahltes Geld wieder herauszubekommen. Will er dann auch noch eine Rendite erwirtschaften, muß er bereits eine Lebenserwartung im Stil von „Jopi“ Heesters haben.
Die Einzige, die bei der Riesterrente garantiert auf eine stattliche Rendite kommt, ist die Versicherungswirtschaft.

Betriebsrente

Genauso verhält es sich auch bei der von vielen immer noch hochgeschätzten Betriebsrente.

Tatsächlich hören sich die Fakten zunächst auch ganz vernünftig und nachvollziehbar an. Der Arbeitnehmer spart jeden Monat einen Teil seines Bruttogehalts oder z.B. eine Sonderzahlung, wie etwa das Weihnachtsgeld oder den Urlaubszuschuß, in eine Direktversicherung und spart dabei auch noch die Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Toll.

Doch sobald eine Geldanlage mit dem Argument „Steuersparen“ angepriesen wird, sollten sofort sämtliche Alarmleuchten angehen. So ist es auch bei der Betriebsrente. Zwar spart der Arbeitnehmer tatsächlich zunächst all die Jahre die Sozialabgaben und Steuern, und das Geld geht direkt in die Direktversicherung (daher auch der Name). Doch spätestens, wenn die Rente fällig wird, meldet sich die Krankenkasse und will ihren Anteil vom Kuchen abhaben. Das wissen viele Versicherungsnehmer nicht.

Kleingeld fürs Alter
Kleingeld fürs Alter

Rendite futsch

Ein Beispiel verdeutlicht das einmal:

Ein Arbeitnehmer schließt eine Direktversicherung ab und spart über seinen Arbeitgeber jeden Monat einen Teil des Bruttogehalts an. Rund 115 Euro pro Monat fließen so in die Direktversicherung.
Am Ende steht eine Summe von 68.000 Euro auf dem Konto. Eine schöne Summe, mit der man sich den Lebensabend ordentlich gestalten oder auch den Rest des Hauskredites oder eine Hypothek abzahlen könnte.
Doch Stop! Die komplette Summe wir man nicht bekommen. Die Krankenkasse kassiert von der angesparten Summe knapp 18 Prozent. Das entspricht der aktuellen Höhe des Arbeitnehmer- und des Arbeitgeber-Anteils(!) der Kranken- und Pflegeversicherung. Damit sind ganze 12.240 Euro futsch.
Der Versicherungsnehmer bekommt also nur 55.760 Euro von der Direktversicherung ausgezahlt. Die angestrebte Rendite dahin.

Wer jetzt fest mit der kompletten Summe gerechnet hat, weil darauf bspw. die Finanzierung seiner Wohnung fußt, der dürfte nun arge Probleme dabei bekommen, den Rest abzubezahlen. Auf einen neuen Kredit als nunmehr Rentner braucht er in dieser Höhe wohl nicht zu hoffen.

Volle Sozialabgaben

Hinzu kommt die Tatsache, daß der Versicherungsnehmer am Ende die kompletten Sozialabgaben allein bezahlen muß, denn die vollen 18 Prozent werden von der Auszahlungssumme abgezogen. Normalerweise teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Abgaben bei einer Gehaltszahlung. Nicht so bei der Direktversicherung. Da spart der Arbeitgeber die Sozialabgaben, weil er mit der Auszahlung der Direktversicherung nichts mehr zu tun hat.
Zusätzlich kassiert der Arbeitgeber auch noch satte Provisionen der Versicherungsgesellschaften, weil er für seine Arbeitnehmer Sammelverträge abgeschlossen hat. Neben den Versicherern gehören also auch die Arbeitgeber zu den Gewinnern der Betriebsrente. Nur der Arbeitnehmer geht am Ende wieder als Verlierer vom Platz.

Die nachträgliche Beitragspflicht für Zahlungen aus Direktversicherungen wurde im Jahr 2004 parteiübergreifend beschlossen und in das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegossen. Davon sind auch alle Altverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, betroffen, weil das Gesetz – natürlich – rückwirkend ist.

Fazit

Der Traum vom sorgenfreien Leben läßt also weder mit der Riesterrente noch mit der Direktversicherung garantieren. Man muß sich als Versicherungsnehmer vor Abschluß solcher Verträge schon sehr genau informieren und sich hinreichend mit den Konditionen beschäftigen, will man bei dem Geschäft nicht drauflegen.
Allzu große Renditehoffnungen kann man sich in der Regel aber nicht machen. Man kann schon froh sein, wenn man am Ende sein eingezahltes Geld wieder herausbekommt. Doch dann kann man sein Geld auch gleich anders anlegen oder in jungen Jahren für sich sinnvoll ausgeben.

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Ein Kommentar

  1. Rein wirtschaftlich gesehen, ist der Betriebsrentner eine Art Ausfallbürge für Finanzlöcher beim Bund. Steht mal wieder Finanzbedarf an, der nicht gedeckt werden kann, müssen die Betriebsrentner davon ausgehen, daß wieder ein Stück von der Betriebsrente mit Hilfe von Gesetzen und Rechtssprechung abkassiert wird. Der Betriebsrentner gilt für die Politiker als vermögend, er hat ja auch eine Betriebsrente und bei dem kann ohne große Gegenwehr was geholt werden. Da Betriebsrenten über lange Zeiträume angespart werden und Krisenzeiten gerade heutzutage kommen und gehen, sollte man bei der Wahl der Altersvorsorge diese Gegebenheiten berücksichtigen und nach Möglichkeit einen stabilen Hintergrund auswählen.

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