IBAN für alle.

Ab 01. Februar 2016 ist die alte Kontonummer endgültig Geschichte. Die IBAN wird Pflicht für alle.

Es war ein Sterben auf Raten, doch jetzt kommt das endgültige Ende der alten Kontonummer. Ab kommenden Montag darf nur noch die IBAN für Überweisungen benutzt werden.

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Die Kontonummer in Verbindung mit der Bankleitzahl BLZ war Jahrzehnte lang eine der wichtigsten Nummern, die man sich als Bankkunde in Deutschland merken mußte. Nur die PIN für die EC-Karte, die mittlerweile von der girocard abgelöst wurde, hatte eine vergleichbar große Bedeutung. Die Kontonummer war nicht allzu lang und mit etwas Übung konnte sich eigentlich jeder diese merken.

Jetzt kommt der Abschied von der Kontonummer und man muß sich das „Ungetüm“ IBAN merken. Denn ab 01.02.2016 haben Kontonummer und BLZ keine Bedeutung mehr, die 22-stellige International Bank Account Number (IBAN) ist dann zwingend für alle Überweisungen und Lastschriftverfahren vorgeschrieben. Geschäftskunden müssen die IBAN schon länger benutzen, nur für Privatkunden galt die letzte Übergangsfrist bis 31.01.2016.

Überweisung mit IBAN | Bild: © Thorben Wengert, pixelio.de
Überweisung mit IBAN | Bild: © Thorben Wengert, pixelio.de

Informationen zur Nutzung der IBAN :

  • Die IBAN besteht immer aus 22 Stellen. Die meisten dieser Ziffern stammen aus der alten Kontonummer und der BLZ plus der Länderkennung (z.B. DE für Deutschland), einer Prüfziffer und einiger Füllstellen.
  • Die IBAN wird von der Bank ausgegeben. Man findet diese auf allen Kontoauszügen und im Online-Banking.
  • Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) muß ab 01.02.2016 nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angegeben werden.
  • Falscheingaben der IBAN sind durch die Prüfziffer praktisch unmöglich. Überweisungen, auf denen eine nichtexistente IBAN angegeben wurde, wird nicht ausgeführt.
    Wird jedoch eine IBAN eines falschen Empfängers angegeben, dann ist das Geld weg! Die Bank trifft dann keine Schuld. Eine einfache Rückholung ist nicht möglich.
  • Alte Überweisungsträger dürfen ab 01.02.2016 nicht mehr verwendet werden. Nach dem Stichtag eingereichte Überweisungsträger werden nicht bearbeitet!
  • Lastschriften und Daueraufträge werden in der Regel automatisch auf die IBAN umgestellt. Meist ist das auch schon längst geschehen.
  • Auf girocard (EC-Karte) und Kreditkarten, wie VISA, Mastercard u.a., hat die IBAN keinen Einfluß. Diese gelten von dieser unabhängig weiter, bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.

Wer noch immer mit der alten Kontonummer operiert hat, sollte sich jetzt dringend mit der IBAN seiner Kontoverbindung beschäftigen.

Das Merken der IBAN wird zwar nicht ganz einfach, schließlich besteht diese aus 22 Stellen. Doch in ihr befinden sich die alten Angaben zur Kontonummer und der BLZ meist unverändert weiter. Wenn man sich diese zwei alten Nummern merken konnte, dann dürfte auch IBAN mit etwas Übung keine Probleme bereiten. Zur Not baut man sich irgendwelche bildlichen Eselsbrücken aus den Ziffern der IBAN.

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