Warum die SEPA Lastschrift wohl Geschichte ist.

Ein Urteil des EuGH ist der Todesstoß für die beliebte Online-Lastschrift.

Die Deutsche Bahn ist mal wieder schuld. Diesmal nicht nur an den üblichen Verspätungen, diesmal hat die Bahn auch einen gewissen Anteil daran, dass es künftig keine Online-Lastschrift mehr geben wird. Wirklich schuld daran sind jedoch andere. Und dabei sieht die EU mal wieder nicht sehr gut aus.

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SEPA-VO vs. Geoblocking-VO

Die sogenannte SEPA-VO vom 31. März 2012 soll u.a. dafür sorgen, dass es einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt. Das ist eigentlich eine super Sache, denn damit wird gewährleistet, dass kein Kunde im SEPA besser oder schlechter als andere gestellt ist. Ob jemand ein Konto in Italien oder in Frankreich besitzt, darf kein Grund sein, von diesem Kunden Zahlungen abzuweisen und ihn nicht zu beliefern. Auch die gewählte Zahlungsmethode ist kein Grund für eine Nichtlieferung. Ob ein Italiener in einem deutschen Online-Shop per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen möchte, darf keinen Unterschied machen.

Die SEPA-VO sieht deshalb – vereinfacht gesprochen – vor, dass kein EU-Bürger beim Angebot einer Zahlungsmethode diskriminiert werden darf. Für alle Kunden muss das gleiche Angebot gelten.

Darüber hinaus legt die sogenannte Geoblocking-VO fest, dass Online-Händler an Kunden aus allen EU-Ländern liefern müssen. Einzelne Länder dürfen nicht von vornherein durch den Händler in seinem Shop ausgeschlossen werden.

Allerdings existiert in der Geoblocking-VO auch eine Ausnahmeregelung, nach der es gestattet ist, dass Händler die möglichen Zahlungsmethoden bei fehlenden Bonitätsinformationen einschränken dürfen. Demnach sollte es möglich sein, Kunden aus bestimmten Ländern beispielsweise nur Kreditkartenzahlung als möglichen Zahlungsweg anzubieten. Die beiden Verordnungen widersprechen sich diesem Punkt also.

Zahlungswege im Online Shop | Bild: mohamed_hassan, pixabay.com, Pixabay License
Zahlungswege im Online Shop | Bild: mohamed_hassan, pixabay.com, Pixabay License

Online-Lastschrift

Auf diese Ausnahmeregelung in der Geoblocking-VO bezog sich aber die Deutsche Bahn. So erlaubte sie die beliebte SEPA Lastschrift nur deutschen Kunden. Das hatte den Hintergrund, dass Bonitätsabfragen für Kunden aus anderen Ländern erheblich teurer sind. Für eine Bonitätsermittlung von Kunden in Österreich etwa fallen Kosten an, die 15-Mal höher sind als für Abfragen hierzulande. Ausländischen Kunden versagte die Bahn deshalb deshalb den Zahlungsweg Lastschrift. So weit so nachvollziehbar.

Ein österreichischer Verbrauchschutzverein sah dies mit Hinweis auf die SEPA-VO und Geoblocking-VO jedoch nicht ein und klagte gegen die Deutsche Bahn. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte nun dieser Auffassung und urteilte abschließend. Der Generalanwalt des EuGH äußerte sich so dazu:

Die Vorgabe, dass ein Kunde seinen Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat haben muss, ist gleichbedeutend mit der Vorgabe, in welchem Mitgliedstaat ein Zahlungskonto zu führen ist.

Damit widerspricht die Praxis der Bahn dem Diskriminierungsverbot im SEPA Raum, so die Auffassung des EuGH.

Die Bahn und jeder andere Online Händler müssen nach diesem Urteil für alle Kunden im SEPA Raum die gleichen Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Egal, wo der jeweilige Kunde seinen Wohnsitz hat und egal, welche Kosten eine etwaige Bonitätsabfrage zur Folge hat.

Damit ist die Zahlungsoption Lastschrift gestorben, zumindest im online Handel. Denn die Option Lastschrift kann entweder nur für alle oder für keinen Kunden angeboten werden. Aufgrund der zum Teil exorbitant hohen Kosten, werden wohl die meisten Händler die Lastschrift künftig nicht mehr anbieten. Da die Lastschrift gerade in Deutschland sehr beliebt ist, kann dies zu einigem Verdruss bei den Kunden und letztlich zu Umsatzrückgängen führen.

Der Generalanwalt des EuGH, Szpunar merkte dazu süffisant an:

Kein Händler wird in Europa zum Onlinehandel gezwungen.

Wenn das wirklich die Meinung des gesamten EuGH und der zuständigen Gremien der EU ist, dann gute Nacht Online-Handel.

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