2,4 Mrd. EUR Gesamtgewinne warten nur darauf, verteilt zu werden. Noch kann man teilnehmen. Einmal im Jahr geht es bei den Lottospielern in Spanien richtig rund. Das ist in jedem Jahr, wenn die Spanische Weihnachtslotterie El Gordo* veranstaltet wird. El Gordo heißt übersetzt „der Dicke“, und das völlig zurecht, werden doch Gesamtgewinne von 2,4 Milliarden Euro ausgespielt. Bis zu 4
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El Gordo: Der Dicke der spanischen Weihnachtslotterie wurde gezogen
Die Gewinnzahlen für El Gordo 2018 stehen fest. Anzeige Ganz Spanien war mal wieder aus dem Häuschen. So wie in jedem Jahr kurz vor dem Weihnachtsfest, so wurde auch in 2018 die Ziehung von El Gordo, der spanischen Weihnachtslotterie über Stunden live im Fernsehen zelebriert, übertragen aus dem Teatro Real in Madrid. Und die Gewinnzahl steht nun fest: 03347 Wer
WeiterlesenLoteria de Navidad – die Spanische Weihnachtslotterie
Alljährlich zu Weihnachten sorgt die größte Lotterie der Welt für Lottofieber in Spanien. Die Ziehungen für die spanische Weihnachtslotterie finden jährlich am Vormittag des 22. Dezember statt. Dann sitzen alle Spanier mit ihrem Los für die Loteria de Navidad vor dem Fernseher und fiebern mit. Viele Spanier kaufen kein ganzen Los, sondern teilen sich Losanteile mit ihren Mitbürgern, deshalb drücken
WeiterlesenEl Gordo lockt in der spanischen Weihnachtslotterie
Die spanische Weihnachtslotterie ist ein Ereignis, welches laut einigen Medienaussagen sogar das Weihnachtsfest in den Schatten stellt. Wenn am Morgen des 22. Dezember die Gewinnzahlen gezogen werden, sitzt fast ganz Spanien vor dem Fernseher. Glücksbringende Losbuden Es fängt bereits damit an, wo die Lose gekauft werden. Sie schnöde im Netz zu erwerben, schmälert den Brauch und die Vorfreude. Nicht wenige
WeiterlesenGeändertes EU-Erbrecht ab August 2015 wirksam.
Testament sofort ändern! Am 17. August 2015 werden wichtige Änderungen im EU-Erbrecht wirksam. Die sogenannte EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 ist zwar bereits seit dem 16. August 2012 in Kraft, doch erst mit dem 17.08.2015 werden die Änderungen für alle danach eintretenden Erbfälle in der EU (außer in Dänemark, Irland und Großbritannien) tatsächlich verbindlich. Gerade für Deutsche, die im Ausland leben, heißt es
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